Ich hatte im Mai ne T-Rg. ned bezahlt und die Teledoof gab mir später als Aussage "Wir können das ned mehr weiterleiten, Zahlen Sie unseren Anteil, die melden sich schon."
Naja gemeldet hat sich nur TELE 2 mit ner korrekten Rg. (€ 9), die ich auch bezahlt habe.
Jetzt kommt aber Post von ner Kanzlei, die wollen € 4,13 eintreiben, aber ~ € 28 obendrauf :( (also € 32,17, Zinsen, Gebühren etc.)
Hat jemand ne Ahnung, ob ich ne Chance habe nur den Telefonanteil zu zahlen?
Am Telefon ist 01058 genauso freundlich wie's zu erwarten war :kotz: "wenden Sie sich an unseren Anwalt"
PS: Angeblich haben Sie mir bereits im Juli ne Mahnung geschickt (STIMMT ABER NICHT)!
Grüß Gott aus München Euer Sven No War for Commerce
Also ich würd das bezahlen und als Lehrgeld ansehen.
Die sind im Recht, einen Anwalt einschalten würd ich auf keinen Fall, das würde die kosten nur noch um einiges multiplizieren.
In Verzug ist man nach 30 Tagen nach Rechnungserhalt, die 1. Rechnung von Telekom zählt weil die Gebühren dort auftauchen.
Also ich hab davon gehört das viele Kunden Mahnungen ignorieren, deshalb ist es auch nicht verwunderlich das manche Anbieter gleich zu einem Anwalt gehen. Warum? Weil Mahnungen sehr viel Geld kosten und bei der heutigen Zahlungsmoral nicht viel bringen...
Zitat: So helfen wir unseren Mandanten, die ein erhebliches Volumen von notleidenden Forderungen zwangsweise eintreiben müssen. Zu unseren Klienten zählen u.a.: E-Commerce-Anbieter, Telekommunikationsgesellschaften, Versicherungen und ärztliche Abrechnungsstellen. Außerdem betreuen wir Verlage sowie Versand- und Handelsunternehmen. KSP hilft, das bestehende Zahlungsproblem schnell, effizient und kostengünstig zu beseitigen. Bei allem, was wir tun, haben Kundenerhalt und Kundenanbindung höchste Priorität. Darum gilt es auch beim Inkasso, Maß und Stil zu wahren: Durch konsequentes, aber auch faires Auftreten gegenüber Ihren Kunden wollen wir eine zufrieden stellende Lösung für alle Beteiligten erreichen. Nichts soll die Weiterführung der Geschäftsbeziehungen beeinträchtigen. Darum stimmt KSP das gesamte Forderungsmanagement eng mit Ihnen ab. Es werden gegen Ihre Kunden keine Maßnahmen ergriffen, die Sie nicht wünschen.
Hehe, die sollte man wegen "Falschaussage" verklagen? CU Thunder115
Nichts ist unmöglich? Dann brat mir doch einer einen Schneeball schön knusprig!
Zitat http://www.ksp.de Mandantenservice - News Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
Am 01.05.2000 ist das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft getreten. Danach geraten Schuldner von Geldforderungen nunmehr grundsätzlich bereits 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug (§ 284 Abs. 3 BGB). Die für die Inverzugsetzung bisher erforderliche Mahnung ist damit entfallen. Rechtsfolge des Verzuges ist nach diesem Gesetz einerseits, dass die Geldschuld ab Verzugseintritt mit 5 % über dem Basiszinssatz von derzeit 3,42 % (Stand 11.05.2000) zu verzinsen ist. Dieses ist mehr als doppelt so viel wie der bisherige Verzugszins von 4 % (§ 288 BGB a. F.) bzw. ca. 70 % mehr als der bisherige Verzugszins von 5 % für Handelsgeschäfte (§ 352 HGB a. F.). Rechtsfolge des Verzuges ist andererseits, dass mit Verzugseintritt, d. h. 30 Tage nach Rechnungsstellung und Fälligkeit, auch ohne eine weitere Mahnung gegen die Schuldner von Geldforderungen geklagt oder ein Mahnbescheid erlassen werden kann mit der Konsequenz, dass diese die Kosten der Verfahren als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen haben. Freilich tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn der Kunde den Zugang der Rechnung nicht bestreitet oder dieser nachweisbar ist. Denn anders als bisher knüpft das Gesetz die Rechtsfolge des Verzuges erstmals an den Zugang einer Rechnung. Fehlt es hieran oder ist dieser im Bestreitensfalle nicht nachweisbar, treten die Verzugsfolgen nicht ein. Das mag im Einzelfall zu verschmerzen sein. In Massenverfahren aber führt dies unter Umständen zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Konsequenzen. Hier sollte deshalb überlegt werden, ob nicht durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine andere, von der neuen Regelung des § 284 III BGB abweichende Rechtslage geschaffen wird. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch insoweit mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung.
Die Rg der Teledoof bekam ich per mail (also nicht nachweisbar; kann ja in der Flut von zig SPAM-Mails untergehen), inwieweit sich 01058 auf Ihre "angeblich" verschickte Mahnung beruft weiß ich nicht, in jedem Fall bekam ich nur die Mahnung des T-Anteils per Post ;)
Grüß Gott aus München Euer Sven No War for Commerce