ich würde gerne mal Eure Meinung zu folgendem Fall hören:
- Ich habe letzten Samstag bei eBay einen Artikel verkauft (Verkaufspreis: unter 30 €)
- Am Montag ist die Zahlung des Käufers auf meinem Konto gewesen, die gewünschte Versandart war "unversicherter Versand / Deutsche Post Brief"
- Ich habe noch am Montag den Maxi-Brief persönlich in meiner kleinen Postagentur abgegeben (persönlich, da ich 1.) noch eine Briefmarke brauchte und 2.) die kleinen Kartons immer so schlecht in den Briefkastenschlitz passen)
- Nun ist die Ware angeblich immer noch nicht beim Verkäufer angekommen (ich glaube das auch, seinen bisherigen Bewertungen nach scheint es sich um einen seriösen Zeitgenossen handeln)
- Der Käufer hat mir eine Frist zur Lieferung bis Dienstagabend gesetzt, ansonsten will er seine Zahlung "zurückbuchen".
Fragen:
1.) Wer trägt bei "unversichertem Versand" das Versandrisiko?
2.) Wie soll ich vorgehen, falls es wirklich zu einer Rückbuchung kommt?
3.) Welche allgemeinen Möglichkeiten habe ich noch? Ich möchte ungern auf das Geld verzichten, da ich die Ware ja auch nicht mehr habe und zudem die eBay-Einstellgebühr und die Verkaufsprovision zu tragen habe?
4.) Sind da irgendjemanden Präzedenzfälle bekannt, in den Rechtsforen wie http://www.recht-in.de finde ich mich nicht sonderlich gut zurecht.
Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen ... ---------------------------------------------------------- | Magic says: Too many fingers on keyboard error! | ---------------------------------------------------------- | ------ The artist better known as: Pöt No. 2 ------ | ----------------------------------------------------------
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1.) Wer trägt bei "unversichertem Versand" das Versandrisiko?
Der Empfänger trägt das Versandrisiko.
2.) Wie soll ich vorgehen, falls es wirklich zu einer Rückbuchung kommt?
Eine Überweisung, welche er selbst veranlasst hat, kann er nicht zurückbuchen lassen! Außer er hat via PayPal gezahlt - dann kann er widerspruch stellen, welchem Du wiederum widersprechen musst.
3.) Welche allgemeinen Möglichkeiten habe ich noch? Ich möchte ungern auf das Geld verzichten, da ich die Ware ja auch nicht mehr habe und zudem die eBay-Einstellgebühr und die Verkaufsprovision zu tragen habe?
Er müsste einen Nachforschungsauftrag stellen ...
4.) Sind da irgendjemanden Präzedenzfälle bekannt, in den Rechtsforen wie http://www.recht-in.de finde ich mich nicht sonderlich gut zurecht.
zu 1.) bei privaten Verkäufern immer der Empfänger / bei gewerblichen Verkäufern immer der Verkäufer
zu 2.) dürfte nur bei PayPal gehen - dein Geld wäre dann weg ...
@Paradox: einen Nachforschungsauftrag muss der Absender stellen.
Du solltest dem eigentlich gelassen entgegen sehen (ausser der warscheinlich kommenden Roten) - aber weit entfernt (oder eigentlich schon da) vom gewerbl. Verkauf biste ja auch nicht. Verkaufprov. kann man bei ebay zurück bekommen.
und bitte nimm aus den Auktionen: "Nach EU-Recht ..." - bjäh - einer machts vor - alle anderen schreiben ab ...
Danke für Eure Infos, heute morgen erreichte mich die folgende Mail über das eBay-System:
In Antwort auf:Hallo Herr xxx, SORRY, SORRY, SORRY,.... ihr Päckchen habe ich heut morgen in unserem Geräte-Schuppen endeckt. Das klär´ich jetzt mit unserem Postboten,er hat uns keinen Zettel in den Breifkasten gelegt. Ich war gestern etwas sauer, weil ich die xxx nicht einsetzen konnte, wozu ich sie eigentlich geordert hatte. Nachmals Entschuldigung! Eine positive Bewertung bekommen sie umgehend.
Somit war die Aufregung umsonst (in der Sache aber trotzdem lehrreich).
@Chefchen:
1.) Warum soll ich den Passus rausnehmen? Ist er falsch oder nur überflüssig? Alles was ich vorher klargestellt habe, kann hinterher nicht zu Irritationen führen. Für die Zukunft werde ich zusätzlich noch den Hinweis aufnehmen, dass das Versandrisiko bei unversichertem versand beim Empfänger liegt (damit auch das vorher klar ist).
2.) Wieso bin ich vom gewerblichen Verkauf nicht weit entfernt? ---------------------------------------------------------- | Magic says: Too many fingers on keyboard error! | ---------------------------------------------------------- | ------ The artist better known as: Pöt No. 2 ------ | ----------------------------------------------------------
es wurde lediglich das BGB nach einer EU-Richtlinie aktualisiert - aber alle machen EU-Recht draus
den Rest las ruhig stehen - nur das EU bitte weg
als gewerblich anzusehen ist zum Beispiel der Erwerb von Dingen und dessen Wiederverkauf mit gewinnbringender Absicht und dies in Regelmäßigkeit ------------ Mail Bonus-Center | Coinsworld.de | Ihre-Praemie
Der "Erwerb" von Dingen ist genau das Problem: Von den Schlecker-Gläschen im letzten Jahr mal abgesehen (das war eine einmalige Aktion), verkaufe ich ausschliesslich Altwaren, Gewinne und Artikel, die ich umsonst bekommen habe (z.B. Cokefridge, Proben und Schlecker-Gratiszugaben). Ändert das etwas? ---------------------------------------------------------- | Magic says: Too many fingers on keyboard error! | ---------------------------------------------------------- | ------ The artist better known as: Pöt No. 2 ------ | ----------------------------------------------------------
ich sagte ja nicht, das du gewerblich handelst - sondern das du nicht mehr weit davon entfernt bist. Ändern tut ein "umsonst bekommen" da allerdings auch nicht. ------------ Mail Bonus-Center | Coinsworld.de | Ihre-Praemie
Nochmals thx für die Antwort ---------------------------------------------------------- | Magic says: Too many fingers on keyboard error! | ---------------------------------------------------------- | ------ The artist better known as: Pöt No. 2 ------ | ----------------------------------------------------------