Ich habe eine Käuferin, die nicht zahlt. Da ich keine Lust mehr auf Spaßbieter habe, möchte ich nun einmal die harte Tour durchziehen und Anzeige erstatten. Da mir leider der rechtliche Background fehlt, hier meine Fragen:
1.) Wie lautet der korrekte Tatbestand, wegen dem ich bei Nichtzahlung Anzeige erstatten kann?
2.) Habe ich das richtig in Erinnerung, dass mich das Aufgeben der Strafanzeige nichts kostet?
Über eine paar kurze prägnante Antworten würde ich mich freuen, bitte keine juristischen Abhandlungen (sonst kann ich ja gleich meinen Rechtsschutz bemühen), Danke!
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Ich denke mal Zahlungsverzug ist der richtige Weg. Als erstes musst Du also Deinen Kunden mit Fristsetzung mahnen. Nach Ablauf der Frist befindet er sich in Zahlungsverzug. Dann kannst Du einen Mahnbescheid beantragen (geht glaube ich sogar teilweise online). Bei Widerspruch durch den Kunden bleibt aber wohl nur die Klage.
Straftatbestand sehe ich keinen. Ihr habt ein Angebot von Dir, eine Annahme des Angebotes durch den Bieter. Somit gíbt es eine vertragliche Vereinbarung (Kaufvertrag) der beide Seiten verpflichtet - Dich zur Lieferung und den Kunden zur Zahlung. Erfüllt einer den Vertrag nicht oder nur teilweise, so kann sich die Verpflichtung zum Schadensersatz ergeben. Den Schaden muss dann aber der Geschädigte nachweisen und unter Umständen per Klage einfordern. Das ist aber dann kein Strafverfahren, sondern ein Zivilprozess mit Kosten und Risiken für beide Seiten.
Hatte mal ein paar Computerspiele verkauft und ein Spiel, nur wenige Euro Wert, schon vor Zahlungseingang verschickt (damit ich ordentliche Bewertungen bekomme...). Manche Ebay-Menschen sind vom Hirn her nicht so..., ihre Argumentation "ich hab das Spiel ja schon, ich dachte ich muss nicht mehr zahlen..." naja, kurzer smalltalk und das Geld kam.
Evtl. reicht ein mündlicher Hinweis (rechtl. bindender Kaufvertrag)?
Ich habe etwas verkauft und mich zunächst beim Porto versehen (S- anstatt M-Paket bei Hermes). Daraufhin habe ich dem Käufer geschrieben, er möge bitte die Differenz zum höheren Porto noch zur Überweisung hinzufügen oder falls schon überwiesen noch was hinterherschicken
Heute auf dem Kontoauszug.. Nochmal der Ebaykaufpreis + das höhere Porto (Insgesamt also 2x Ebaykaufpreis + niedriges Port + hohes Porto)
Hab gleich eine Rücküberweisung veranlasst..
Denken manche Leute eigentlich auch mit?!?
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Aber zu Deinem Problem: Um welchen Kaufpreis gehts denn? Für 20€ lohnt sich wohl die Mühe nicht.. Häufig reicht es schon über Ebay ein Verfahren zu einem nicht bezahlten Artikel einzuleiten und der dezente Hinweis, dass man am Ende des Verfahrens von Ebay ausgeschlossen werden kann. Mit schlechten Bewertungen drohen ist als Verkäufer immer etwas.. (Wer im Glashaus sitzt..)
Ansonsten lass Dir von Ebay die Gebühren erstatten und stells neu ein..