Very tückisch ... ---------------------------------------------------------- | Magic says: Too many fingers on keyboard error! | ----------------------------------------------------------
na auf alle Fälle sich auf der eigenen Seite davon distanzieren und klarstellen, wer der erste war (oder ist das zuviel Werbung für die) Wenn ich schon auf der Startseite lese - Refrally, dann kommt mir die Galle hoch.
Mal in einem Forum nachfragen (juristisch), ob man überhaupt was in der Hand hat? ist schließlich Namensgleichheit und er Bindestrich hilft da nicht viel! (oder muß man für sowas immer eine Marke beantragen?)
CU Thunder115
Nichts ist unmöglich? Dann brat mir doch einer einen Schneeball schön knusprig!
hat doch prima geklappt ... und rund 700,- haben die jetzt auch weniger - bis heute abend läuft noch die Zahlungsfrist, dann geht es vor Gericht. ------------ Mail an Marko Bonus-Center
ein guter Rechtsanwalt in Sachen Internet-Recht bewirkt Wunder.
Kurz ein paar Sätze aus der Klage ... Wettbewerbsrecht & Markenverstoß
... erscheint nicht nur unter einem Namen, der dem des Portals meines Mandanten zum Verwechseln ählich ist, sondern stellt auch nach dem angebotenen Funktionsumfang & Erscheinung eine sklavische Nachahmung dar ... Hiermit verstoßen Sie gegen §1 UWG ...
... Verstoß gegen §3 UWG (irreführende Werbung - Verwechslungsgefahr) ...
... Wettbewerbsverstoß > fehlerhaftes Impressum ... (Verstoß gegen TDG) ...
... schließlich verstoßen Sie gegen das Markengesetz ... coinsworld.de hat bei den angesprochenen Verkehrkreisen Verkehrsgeltung für den Dienstleistungsbereich bezahltes Surfen etc. erlangt. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das Portal als Produkt oder als eigener Geschäftsbetrieb anzusehen ist ... Im ersten Fall Schutz durch § 14 MarkenG ... im zweiten Fall § 15 MarkenG ...
... Abgabe einer Unterlassungserklärung und sofortige Abschaltung ...