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Dieses Thema hat 19 Antworten
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Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

07.12.2007 22:06
Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Gilt das Foto oder der Artikeltext?
Findet man dazu einen Ebay Grundsatz oder sowas?


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atVegi Offline


Bonus-Jäger

Beiträge: 699

09.12.2007 09:41
#2 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

meistens steht ja dran, es handelt sich nur um ein Beispielfoto.

Kann man pauschal nicht sagen, hat der Artikel auch einen versteckten Mangel, so wie bei mir erst letztens?

Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

09.12.2007 12:34
#3 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Naja Mangel nicht direkt.

Ich habe ein Tastatur/Maus Set gekauft, steht sogar die Hersteller Artikelnummer mit dabei. Auf dem Foto sieht man allerdings nur die Maus und der Verkäufer meint jetzt, dass mir nur die Maus zustünde Das Artikelfoto ist allerdings nicht ein Originalbild vom verkauften Artikel, sondern aus einer anderen Auktion geklaut.


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atVegi Offline


Bonus-Jäger

Beiträge: 699

09.12.2007 20:29
#4 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

kann man schlecht beantworten, ich würde mal im Forum auf recht.de nachfragen, manche kennen sich da im Forum ganz gut aus...

ich denke wenn die Artikelbeschreibung zum Set gehört, also die Tastatur auch beschrieben wird, könntest du im Recht sein, aber du kannst ja auch vom Rücktrittrecht gebrauch machen wenn es ein Händler ist, falls er es noch nicht verschickt hat, fallen auch keine Versandkosten an

Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

11.12.2007 12:23
#5 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Ich will aber das Set ;-)


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Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

21.12.2007 14:24
#6 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Die gelieferte Maus entspricht weder der Beschreibung, noch dem Foto

Und meine Forderung zur Lieferung der beschriebenen Ware oder teilweise Erstattung des Kaufpreises findet der Verkäufer "Anwaltsfähig"

Ebay Käuferschutz ich koommeeee

Merry X-Mas :D


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oell Offline


Bonus-Narr

Beiträge: 1.528

11.01.2008 08:19
#7 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Und - was hat der Ebay-Käuferschutz gesagt?



oell

Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

11.01.2008 20:40
#8 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Die Bearbeitung beginnt spätestens nach 48 Tagen nach Eingang des Käuferschutzantrages


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oell Offline


Bonus-Narr

Beiträge: 1.528

11.01.2008 21:35
#9 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Na dann kann ja noch einige Zeit ins Land gehen...



oell

Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

12.01.2008 23:38
#10 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Vorallem, fangen die dann erst an den Antrag zu bearbeiten..

Hatte das bisher erst 1x aber das hat insgesamt ~1/2 Jahr gedauert bis die Kohle auf dem Konto war. Und es ging nur so schnell, weil ich als Auszahlung Paypal genommen habe. Sonst hätte es noch etwas länger gedauert

Ärgerlich ist nur, dass ich mit von dem Geld was ich evtl. bekommen sollte, nicht das Set kaufen kann


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Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

11.02.2008 18:12
#11 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Käuferschutz wurde bewilligt..

Bewertung abgegeben und gleich Rachebewertung erhalten.. Er droht mit Rechtsanwalt

Soll er mal kommen

Vielleicht bekomme ich ja über den Umweg doch noch das ganze Set


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atVegi Offline


Bonus-Jäger

Beiträge: 699

13.02.2008 22:16
#12 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten
also nach meinem Eindruck machen die Leute auf Ebay in letzter Zeit immer mehr Probleme, erst nen Laptop mit Displayfehler ersteigert, hab aber zum Glück wieder Geld zurück bekommen, dann ein Laptop im "TOP Zustand" und "sehr guter Zustand" ersteigert und ziemlich alten mit sehr schäbiger, total abgenutzter Tastatur erhalten und das für 300 Euronen, man, Ebay macht echt kein Spaß mehr

und als Bonus oben drauf noch ne Rachebewertung

mich würde ja interessieren wie lang man genau bewerten kann, sind es 3 Monate, also vom z.B. 02.02.08 bis 02.05.08 oder genau 90 Tage? dann könnte man zumindest die Rachebewertungen umgehen
Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

13.02.2008 22:41
#13 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Es gibt da noch son Hintertürchen um nach 90 Tagen noch zu bewerten (Um damit Deine 1., Frage zu beantworten --> 90 Tage).

Aber das hat sich ja bald eh erledigt, weil Käufer in Zukunft nur noch positiv oder garnicht mehr bewerten werden dürfen

Brauchst Du noch nen Lapotop? Hier steht einer rum..


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Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

14.02.2008 08:19
#14 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Ich glaube "mein" Verkäufer wird bald in die Tischkante beissen

Ebay hat seine Negativbewertung für mich gelöscht (Verstoß gegen Ebayrichtlinie 0815, man darf in der Bewertung nicht mit Anzeige oder Rechtsanwalt drohen), aber meine Bewertung für ihn stehengelassen..

Jetzt hat er bei Ebay das "Verfahren zu einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen" angestossen Mal kurz überlegen.... hmm.. abgelehnt


Ich würde ja zugerne sein Gesicht sehen, wenn sein Rechtsanwalt ihm mitteilt, dass er besser die Klappe hält, weil er sonst das ganze Set bezahlen muss..
Manche lernen es nur auf die harte Tour


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atVegi Offline


Bonus-Jäger

Beiträge: 699

15.02.2008 19:33
#15 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten
wie kann man das umgehen?

ich muss mal eine Testkaufreihe machen, ob das wirklich 90 Tage auf die Sekunde genau sind, nur muss man dann mind. 90 Tage einplanen

ne, also vom gebrauchtet Laptopkauf hab ich erstmal die Schnauze voll, trotzdem danke der Nachfrage


hä, neue Regelung, versteh nur Bahnhof


mit den Anwaltgeschichten ist doch meistens eh nur Gerede, wär ja auch peinlich seinen Schriftverkehr inklusive der wilden Diskusionsrunden preizugeben..., ich wollte auch mal wegen einer nicht erfolgten Versandkostenrückerstattung ne Mahnung verschicken lassen, aber der Schriftverkehr mit dem Verkäufer wahr so crazy, da hab ichs mir nochmal überlegt, das wär sonst nen Thema fürs Kaffeepäuschen der Anwaltkanzlei geworden
Destruktor Offline


Bonus-Teufel


Beiträge: 4.250

15.02.2008 23:25
#16 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten
Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

http://pages.ebay.de/help/feedback/feedback-changes.html#2


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jarodd Offline


Bonus-Junior

Beiträge: 57

23.05.2011 11:28
#17 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Also ich hatte mir bei eBay vor einer ganzen Weile mal einen Samsung SCX 4500 Toner gekauft. Da stand im Text, es sei ein Original, auf dem Bild war aber kein Original. Naja, letztlich war`s das vom Bild. Kein Original. Und hat auch nicht gut funktioniert. Rückerstattung ging dann aber problemlos. Seither kaufe ich nur noch solche Sachen beim Fachhändler.

jarodd Offline


Bonus-Junior

Beiträge: 57

23.04.2012 17:10
#18 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Hab bei eBay jetzt eine Festina Uhr versteigert. Die ist schon älter, hat aber trotzdem einen relativ guten Preis bekommen. Jetzt zahlt der Käufer einfach nicht. Was kann ich tun? Hab ihm schon drei Mahnungen geschickt. eBay einschalten?

magic Offline


FUN-antiker


Beiträge: 8.675

24.04.2012 12:32
#19 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Erfahrungswert: Vergiss es einfach - Dein Geld wirst Du nicht sehen. Nutze die "Problem melden"-Funktion (oder so ähnlich), damit über das eBay-System auch eine Erinnerung raus geht. Nach ca. einer Woche kannst Du den Fall dann schließen und die Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen, manchmal kannst Du sogar kostenlos erneut einstellen (da kenne ich die erforderlichen Rahmenbedingungen aber nicht). Sicherheitshalber solltest Du gegenüber dem Käufer auch noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich hatte solche Fälle schon ca. 5 mal.

Wie immer: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei


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| Magic says: Too many fingers on keyboard error! |
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jarodd Offline


Bonus-Junior

Beiträge: 57

07.05.2012 15:54
#20 RE: Ebayproblemchen Zitat · Antworten

Vielen Dank für den Hinweis. Hab es genauso gemacht. Ging problemlos und ich konnte die Uhr jetzt wieder reinstellen. Manchmal hat man halt Pech. Nicht zu ändern!

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