Ich habe ein Tastatur/Maus Set gekauft, steht sogar die Hersteller Artikelnummer mit dabei. Auf dem Foto sieht man allerdings nur die Maus und der Verkäufer meint jetzt, dass mir nur die Maus zustünde Das Artikelfoto ist allerdings nicht ein Originalbild vom verkauften Artikel, sondern aus einer anderen Auktion geklaut.
kann man schlecht beantworten, ich würde mal im Forum auf recht.de nachfragen, manche kennen sich da im Forum ganz gut aus...
ich denke wenn die Artikelbeschreibung zum Set gehört, also die Tastatur auch beschrieben wird, könntest du im Recht sein, aber du kannst ja auch vom Rücktrittrecht gebrauch machen wenn es ein Händler ist, falls er es noch nicht verschickt hat, fallen auch keine Versandkosten an
Vorallem, fangen die dann erst an den Antrag zu bearbeiten..
Hatte das bisher erst 1x aber das hat insgesamt ~1/2 Jahr gedauert bis die Kohle auf dem Konto war. Und es ging nur so schnell, weil ich als Auszahlung Paypal genommen habe. Sonst hätte es noch etwas länger gedauert
Ärgerlich ist nur, dass ich mit von dem Geld was ich evtl. bekommen sollte, nicht das Set kaufen kann
also nach meinem Eindruck machen die Leute auf Ebay in letzter Zeit immer mehr Probleme, erst nen Laptop mit Displayfehler ersteigert, hab aber zum Glück wieder Geld zurück bekommen, dann ein Laptop im "TOP Zustand" und "sehr guter Zustand" ersteigert und ziemlich alten mit sehr schäbiger, total abgenutzter Tastatur erhalten und das für 300 Euronen, man, Ebay macht echt kein Spaß mehr
und als Bonus oben drauf noch ne Rachebewertung
mich würde ja interessieren wie lang man genau bewerten kann, sind es 3 Monate, also vom z.B. 02.02.08 bis 02.05.08 oder genau 90 Tage? dann könnte man zumindest die Rachebewertungen umgehen
Ich glaube "mein" Verkäufer wird bald in die Tischkante beissen
Ebay hat seine Negativbewertung für mich gelöscht (Verstoß gegen Ebayrichtlinie 0815, man darf in der Bewertung nicht mit Anzeige oder Rechtsanwalt drohen), aber meine Bewertung für ihn stehengelassen..
Jetzt hat er bei Ebay das "Verfahren zu einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen" angestossen Mal kurz überlegen.... hmm.. abgelehnt
Ich würde ja zugerne sein Gesicht sehen, wenn sein Rechtsanwalt ihm mitteilt, dass er besser die Klappe hält, weil er sonst das ganze Set bezahlen muss.. Manche lernen es nur auf die harte Tour
ich muss mal eine Testkaufreihe machen, ob das wirklich 90 Tage auf die Sekunde genau sind, nur muss man dann mind. 90 Tage einplanen
ne, also vom gebrauchtet Laptopkauf hab ich erstmal die Schnauze voll, trotzdem danke der Nachfrage
hä, neue Regelung, versteh nur Bahnhof
mit den Anwaltgeschichten ist doch meistens eh nur Gerede, wär ja auch peinlich seinen Schriftverkehr inklusive der wilden Diskusionsrunden preizugeben..., ich wollte auch mal wegen einer nicht erfolgten Versandkostenrückerstattung ne Mahnung verschicken lassen, aber der Schriftverkehr mit dem Verkäufer wahr so crazy, da hab ichs mir nochmal überlegt, das wär sonst nen Thema fürs Kaffeepäuschen der Anwaltkanzlei geworden
Also ich hatte mir bei eBay vor einer ganzen Weile mal einen Samsung SCX 4500 Toner gekauft. Da stand im Text, es sei ein Original, auf dem Bild war aber kein Original. Naja, letztlich war`s das vom Bild. Kein Original. Und hat auch nicht gut funktioniert. Rückerstattung ging dann aber problemlos. Seither kaufe ich nur noch solche Sachen beim Fachhändler.
Hab bei eBay jetzt eine Festina Uhr versteigert. Die ist schon älter, hat aber trotzdem einen relativ guten Preis bekommen. Jetzt zahlt der Käufer einfach nicht. Was kann ich tun? Hab ihm schon drei Mahnungen geschickt. eBay einschalten?
Erfahrungswert: Vergiss es einfach - Dein Geld wirst Du nicht sehen. Nutze die "Problem melden"-Funktion (oder so ähnlich), damit über das eBay-System auch eine Erinnerung raus geht. Nach ca. einer Woche kannst Du den Fall dann schließen und die Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen, manchmal kannst Du sogar kostenlos erneut einstellen (da kenne ich die erforderlichen Rahmenbedingungen aber nicht). Sicherheitshalber solltest Du gegenüber dem Käufer auch noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich hatte solche Fälle schon ca. 5 mal.
Wie immer: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei
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Vielen Dank für den Hinweis. Hab es genauso gemacht. Ging problemlos und ich konnte die Uhr jetzt wieder reinstellen. Manchmal hat man halt Pech. Nicht zu ändern!